
Investor Relations
Die KA Finanz AG ist zum 28.11.2009 aus der Spaltung der vormaligen Kommunalkredit als deren Rechtsnachfolgerin hervorgegangen und steht zu 100 % im Eigentum der Republik Österreich. Gemäß dem von der Europäischen Kommission (EK) / Generaldirektion Wettbewerb am 31.3.2011 genehmigten Restrukturierungsplan ist die KA Finanz AG für den strukturierten Abbau des nicht strategischen Darlehens-, Wertpapier- und CDS-Portfolios zuständig.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 6.9.2017 genehmigt, die KA Finanz AG als Abbaugesellschaft gemäß § 162 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) zu betreiben. Damit endete die Bankkonzession der KA Finanz AG. Die KA Finanz AG wird auch als Abbaugesellschaft weiterhin von der FMA beaufsichtigt.
Gemäß Abbauplan ist die Geschäftstätigkeit der KA Finanz AG auf den fokussierten Risikoabbau sowie die möglichst umfangreiche Realisierung von Wertaufholungspotenzialen und die Sicherstellung der Liquidität konzentriert. Eine aktivseitige Ausweitung des Geschäftsvolumens findet nicht statt. Die Refinanzierung der KA Finanz AG ist an der Zielsetzung einer Abbaugesellschaft ausgerichtet; sie erfolgt durch die mit der im Alleineigentum der Republik Österreich stehenden Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG). Die KA Finanz AG tritt für neue Refinanzierungen nicht mehr am Geld- und Kapitalmarkt auf.