
Prozedere
KA Finanz AG bietet an:
Die KA Finanz AG bietet grundsätzlich jedem interessierten qualifizierten Investor die Möglichkeit, sein Interesse für zum Verkauf genehmigte Anleihen und Kredite zu bekunden und am Verkaufsprozess teilzunehmen.
Als qualifizierter Investor erfüllen Sie folgende Kriterien:
- Sie bestätigen (für den Fall, dass sie bereits Geschäftspartner der KA Finanz AG sind), dass Sie über ausreichend Mittel verfügen, bei Zuschlag den Kaufpreis für ein zu verkaufendes Asset oder Portfolio zu bezahlen. Neue Geschäftspartner übermitteln uns hierfür gesondert einen Nachweis („Proof of Funds“) in für die Verkäuferin zufriedenstellender Form;
- Sie sind eine geeignete Gegenpartei gemäß Definition unter MiFID II;
- Sie haben für das Settlement von Anleihen einen Anschluss an die international etablierten Clearingsysteme (z.B. Euroclear);
- Wenn Sie ein neuer Geschäftspartner der KA Finanz AG werden wollen, stellen Sie uns alle erforderlichen „Know Your Customer“ (KYC) Unterlagen bis zur angegebenen Deadline zur Verfügung;
- Sie nehmen das Informationsblatt zum Datenschutz und das Informationsblatt zur Telefonaufzeichnung der KA Finanz AG zur Kenntnis;
- Sie stimmen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KA Finanz AG zu.
Registrierung:
Um zu sehen, welche Positionen derzeit für einen Verkauf vorgesehen sind, ist es erforderlich, dass Sie sich registrieren.
Verkaufsprozess:
Wenn Sie sich für den Kauf einer Anleihe oder eines Kredites interessieren, können Sie nach erfolgter Freischaltung in der Rubrik „Assets“ detaillierte Informationen zu den verfügbaren Assets einsehen. Sie bekunden schriftlich Ihr Interesse (Expression of Interest) bis zur angegebenen Deadline an die angegebene E-Mail-Kontaktadresse unter Angabe folgender Daten:
- Angabe des Assets (oder Portfolios), für das Sie sich zum Kauf interessieren;
- Angabe der Registrierungsnummer, die Sie nach Ihrer Registrierung von uns erhalten haben;
- Name, Adresse und kurze Beschreibung der interessierten Partei;
- Namen der Personen, die bezüglich Fragen kontaktiert werden können;
- Bestätigung, dass Sie als Prinzipal auf eigene Rechnung Ihr Interesse bekunden;
- Neue Geschäftspartner übermitteln die vollständigen ausgefüllten und firmenmäßig unterfertigten KYC Unterlagen in ausgefüllter und unterfertigter Form.
Wenn Sie alle erforderlichen Kriterien formal, inhaltlich und gesetzlich erfüllen, räumen wir Ihnen einen Zugang zum weiteren Verkaufsprozess ein.
Allgemeine Hinweise/Disclaimer:
Die Weitergabe von Informationen an Sie stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Abgabe eines Angebots für Wertpapiere oder Unternehmen oder Vermögenswerte der KA Finanz AG dar. KA Finanz AG lehnt ausdrücklich jegliche Haftung (im gesetzlich zulässigen Umfang) für alle Aussagen in schriftlichen Unterlagen oder Informationen, die Ihnen mündlich übermittelt werden, ab, mit Ausnahme derjenigen besonderen Zusicherungen und Gewährleistungen, die tatsächlich in endgültigen Vereinbarungen abgegeben werden, und vorbehaltlich der darin enthaltenen Einschränkungen und Annahmen. Die Übermittlung von Informationen im Rahmen eines Verkaufsprozesses verpflichtet KA Finanz AG nicht dazu, weitere Informationen jeglicher Art zur Verfügung zu stellen oder bereits bereitgestellte Informationen zu korrigieren, zu ergänzen oder zu aktualisieren.
KA Finanz AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen (und ohne jegliche Haftung gegenüber KA Finanz AG) jederzeit und in jeder Hinsicht (i) die Verfahren eines Verkaufsprozesses zu ändern oder zu beenden, durch den Sie Ihr verbindliches Angebot abgeben und durch den KA Finanz AG beschließen wird, möglicherweise Verhandlungen mit Ihnen nach der Abgabe Ihres verbindlichen Angebots fortzusetzen, (ii) Gespräche mit Ihnen zu beenden, (iii) Ihr verbindliches Angebot abzulehnen, (iv) eine alternative Transaktionsstruktur zu wählen und (iv) mit anderen Interessenten über eine Transaktion zu verhandeln. Ungeachtet dessen wird KA Finanz AG nach den Grundsätzen eines offenen, fairen und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahrens handeln.
Sie haben alle Kosten und Ausgaben (einschließlich Ausgaben Ihrer Berater) zu tragen, einschließlich, aller Gebühren (jeglicher Art) und Auslagen oder Honorare Ihrer Rechtsberater oder sonstigen Berater. Ohne Einschränkung des Vorstehenden behält sich KA Finanz AG das ausschließliche Recht vor, die Gespräche mit Ihnen jederzeit bis zur Unterzeichnung der endgültigen Vereinbarungen einer Transaktion zu beenden, ohne jegliche rechtliche Verpflichtung oder Haftung Ihnen gegenüber, ungeachtet mündlicher Absprachen, die im Laufe der Verhandlungen getroffen wurden, oder jeglicher Handlung oder des Vertrauens einer Person in Bezug auf diese oder eines Ereignisses oder Umstandes, der vor der Ausfertigung und Unterzeichnung der endgültigen Vereinbarungen der Transaktion eintreten ist oder bestehen könnte.